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   VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07   

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VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07 (https://dejure.org/2007,8261)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2007 - 1/SVK/073-07 (https://dejure.org/2007,8261)
VK Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 1/SVK/073-07 (https://dejure.org/2007,8261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Übergang in ein Verhandlungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein annehmbares Angebot: Wer darf am anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen? (IBR 2008, 175)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (58)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07
    Der BGH hat mit Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 klargestellt, dass der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt ist, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet, wenn er die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften darlegt und danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt, weil alle anderen Angebote unvollständig sind.

    Demzufolge war durch die erkennende Vergabekammer im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) ein Zuschlagsverbot zu Lasten des Angebots der Beigeladenen zu verfügen.

    Gleichwertige Mängel Der BGH (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) lässt offen, was unter einem gleichwertigen Mangel zu verstehen ist.

    Die Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass deren Angebot angesichts weiterer Abweichungen von der Ausschreibung in jedem Fall von der Wertung im eingeleiteten Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, also ein allein auf diese anderen Abweichungen gestützter, von dem Auftraggeber ausgesprochener Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtmäßig wäre (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Demnach kann auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wird, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Zudem obliegt der Vergabekammer einerseits ein Amtsermittlungsgrundsatz und zum anderen versteht die Vergabekammer die in Bezug genommene Entscheidung des BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az: X ZB 14/06 so, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter auch die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, die Angebote, die an einem gleichwertigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln.

    4. Maßnahme der Vergabekammer Die Maßnahme, die nach § 114 Abs. 2 ZPO zu treffen ist, um der Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB entgegenzuwirken, kann allerdings nicht in der Aufhebung der Ausschreibung durch die Vergabekammer oder in der Anweisung an die Antragsgegnerin bestehen, das eingeleitete Vergabeverfahren auf diese Weise zu beenden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Da mithin derzeit abschließend nur festgestellt werden kann, dass der Auftraggeber auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsbedingungen keinem Bieter den Zuschlag erteilen darf, stellt ein entsprechendes Verbot die zur Erledigung des Streits der Beteiligten gebotene Maßnahme dar, die für die erforderliche Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens sorgt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin verhindert (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

  • OLG Bremen, 03.04.2007 - Verg 2/07

    Vergabeverfahren - zur Rügepflicht des Bieters bei Kenntnis von Verfahrensverstoß

    Auszug aus VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07
    insoweit sei die Entscheidung des OLG Bremen (Beschluss vom 03.04.2007 ­ Verg 2/07) falsch.

    OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07.

    An dieser fehlt es auch bei Unternehmen wie der Antragstellerin insbesondere dann, wenn die Rechtslage - wie hier - schwierig ist (vgl. Immenga/Mestmäcker-Dreher § 107 GWB, 3. Aufl. Rdnr.35/36) OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07).

    Dies sei gerade bei der etwas freieren Vergabe im Verhandlungsverfahren zu vermeiden (OLG Bremen, Beschluss vom 03.04.2007 - Verg 2/07).

  • OLG München, 17.09.2007 - Verg 10/07

    Keine konforme Leistung - Ausschluss!

    Auszug aus VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07
    Sobald ein Bieter einen Verfahrensverstoß erkennt, soll er ihn gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) rügen, damit jener den Fehler korrigieren und damit ein Nachprüfungsverfahren vermieden werden kann (OLG München, B. v. 17.09.2007 - Az.: Verg 10/07; B. v. 02.08.2007 - Az.: Verg 7/07; OLG Naumburg, B. v. 04.01.2005 - Az.: 1 Verg 25/04; BayObLG, B. v. 22.1.2002 - Az.: Verg 18/01).

    § 24 VOB/A ist eine Ausnahmevorschrift, deren Grenzen restriktiv zu sehen sind (OLG München, B. v. 17.09.2007 - Az.: Verg 10/07).

    Die Nachverhandlung darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots zu ermöglichen (OLG München, B. v. 17.09.2007 - Az.: Verg 10/07; VK Hamburg, B. v. 13.04.2007 - Az.: VgK FB 1/07; VK Lüneburg, B. v. 17.04.2007 - Az.: VgK-11/2007, 1. VK Sachsen, B. v. 11.01.2007 - Az.: 1/SVK/116-06; B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06).

  • VK Sachsen, 05.05.2009 - 1/SVK/009-09

    Keine nachträgliche Festlegung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

    Auch im Verhandlungsverfahren dürfen Nachverhandlungen nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Ergänzung zur Annahmefähigkeit verholfen wird (VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/073-07).
  • VK Berlin, 26.10.2009 - VK-B2-28/09

    Bedingung für Verzicht auf förmliche Unterrichtung durch Auftraggeber

    04/08; 1. VK Sachsen, Beschl. v. 17.12.07 - 1/SVK/073-07; Beschl. v. 24.5.07 - 1/SVK/029- 07; Beschl. v. 11.1.07 - 1/SVK/116/06).
  • VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10

    § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

    Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot (VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/073-07).
  • VK Sachsen, 01.06.2011 - 1/SVK/019-11

    Wann liegt eine Mischkalkulation vor?

    Der Nachweis einer Mischkalkulation ist geführt, wenn der Bieter selbst eingesteht, eine Mischkalkulation vorgenommen zu haben (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2007 - Verg W 12/06, VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/073-07).
  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

    Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot (VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/073-07).
  • VK Sachsen, 07.10.2011 - 1/SVK/036-11

    Wie muss eine Rüge formuliert sein?

    Unstrittig ist zunächst, dass Rügen auch fernmündlich erhoben werden können, denn es gibt kein Formerfordernis für Rügen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2006, Az.: VII - Verg 77/05; Thüringer OLG, Beschluss vom 31.08.2009, Az.: 9 Verg 6/09; VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007, Az.: 1/SVK/073-07; Beschluss vom 24.05.2007, Az.: 1/SVK/029-07).
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